Zur Theorie eines zweckrationalen Steuersystems unter Berücksichtigung der kommunalen Besteuerung.
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SEBI: 70/1760
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Zusammenfassung
Da der Staat aufgrund der Größenordnung seines Anteils am Bruttosozialprodukt und der engen Verflechtung der Finanzwirtschaft mit den übrigen Teilen der Wirtschaft Einfluß auf die Höhe, Verteilung und Entwicklung des Sozialprodukts nimmt, muß verlangt werden, daß die Mittel zielgerecht eingesetzt und die notwendigen Abgaben der privaten Seite zweckrational entzogen werden. Dies ist nur möglich durch eine wirtschaftspolitisch konforme Besteuerung. Eine an den Grundzielen der allgemeinen Wirtschafts- und Sozialpolitik orientierte Besteuerung muß daher folgenden vier Zielsetzungen genügen der fiskalischen, konjunkturpolitischen, wachstumspolitischen und verteilungspolitischen Zielsetzung. Diese Arbeit entwickelt ein auf diese Ziele ausgerichtetes zweckrationales Steuersystem, das die zuvor erarbeiteten Erkenntnisse über die Steuerwirkungen berücksichtigt. Im Anschluß an dieses auf den Gesamtstaat bezogene Steuersystem wird für die Gemeindeebene ein Steuersystem entworfen, das sich systemkonform in das rationale Gesamtsteuersystem einfügt und den aus dem kommunalen Recht auf Selbstverwaltung ableitbaren Finanzbedarf der Gemeinden gleicher Größenklasse möglichst gleichmäßig und in möglichst großer Unabhängigkeit vom Konjunkturverlauf deckt. bg/difu
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Steuersystem, Finanzwirtschaft, Finanzpolitik, Kommunalhaushalt, Haushaltswesen, Steuer, Gemeindesteuer, Wirtschaftspolitik
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München: (1968), VIII, 303 S., Lit.
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Steuersystem, Finanzwirtschaft, Finanzpolitik, Kommunalhaushalt, Haushaltswesen, Steuer, Gemeindesteuer, Wirtschaftspolitik