Risikobewertung und Risikomanagement im Anlagensicherheitsrecht. Zur Weiterentwicklung der Dogmatik der Störfallvorsorge.
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
Der Gefahrenbegriff, wie er durch das Polizeirecht geprägt worden ist, beherrscht immer noch das Umwelt- und technische Sicherheitsrecht, auch soweit es sich mit hochkomplexen Technologien konfrontiert sieht. Dabei versagen die herkömmlichen Wege Erfahrungen zu gewinnen, nämlich über kleinere Störfalle zu lernen und das Risiko abzuschätzen, bei diesen komplexen Technologien. Der Beitrag geht den Alternativen nach, die heute vorhanden sind. Anzuerkennen wäre, daß sich Risikoentscheidungen nicht vollkommen rational treffen lassen. Wissen um Risiken muß über einen gesteuerten Prozeß, mit Risikomanagement statt Risikobewertung, gesammelt und verfügbar gemacht werden. Risikoentscheidungen und Lernen können nicht mehr institutionell und zeitlich getrennt werden. Am Beispiel der StörfallVO werden die Folgen der Umstellung einer erfahrungsgestützten Gefahrenabwehr auf Risikobewertung und Risikomanagement demonstriert. Der Betreiber der Anlage muß nicht nur eine Beschreibung sondern eine Sicherheitsanalyse vorlegen. Anlagenbetreiber, Behörden und Gutachter müssen sich daher auf neue Rollen und auf neue Pflichten einstellen. (-y-)
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.4
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S.121-128