Der Schutz des Eigentums gemäß Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Eine Analyse der Rechtsprechung der Straßburger Organe.

Duncker & Humblot
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Berlin

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ZLB: 98/595

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Abstract

Am 20.3.1952 wurde das Erste Zusatzprotokoll zum Schutz des Eigentums unterzeichnet. Seit Beginn der achtziger Jahre haben sich Beschwerden hinsichtlich der Eigentumsverletzung gehäuft. Bei der Auslegung des Eigentumsbegriffs, ergeben sich teilweise die gleichen Probleme wie bei Auslegung nationalstaatlicher Eigentumsnormen. Darüberhinaus wird auch der konventionsrechtliche Eigentumsschutz erörtert, der von den Konventionsorganen weit ausgelegt wird. Besonders ausführlich behandelt die Autorin die drei verschiedenen Eingriffsformen, Enteignung, nutzungsregelnde Maßnahmen und sonstige Eingriffe. kirs/difu

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213 S.

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Schriften zum Europäischen Recht; 31