Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn im Baurecht.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der vorläufige Rechtsschutz ist gerade bei Nachbarstreitigkeiten von ausschlaggebender Bedeutung, denn das Nachbarrecht erweist sich in der praktischen Anwendung als außerordentlich abhängig von dem jeweiligen Stand eines umstrittenen Bauvorhabens. Einen Unterlassungsanspruch bzw. ein konkretes Rechtsverhältnis vorausgesetzt, stehen auch einer (vorbeugenden) Unterlassungs- oder Feststellungsklage, unterstützt durch Anträge nach § 123 VwGO, keine durchgreifenden prozessualen Hindernisse entgegen. Eine einstweilige Anordnung gegen den Bebauungsplan ist gegenüber Rechtsmitteln gegen eine Baugenehmigung nur dann subsidiär, wenn sie nicht "dringend geboten" ist. Unter Geltung GG Art. 19 IV ist dem Antragsteller nur selten zuzumuten, den Erlass einer Baugenehmigung abzuwarten. (rh)

Description

Keywords

Baugenehmigung, Nachbarrecht, Rechtsschutz, Bebauungsplan, Nachbarschutz, Bauvorhaben, Recht, Bauordnungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 39(1986), Nr.14, S.881-889, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Baugenehmigung, Nachbarrecht, Rechtsschutz, Bebauungsplan, Nachbarschutz, Bauvorhaben, Recht, Bauordnungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries