Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn im Baurecht.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1986
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der vorläufige Rechtsschutz ist gerade bei Nachbarstreitigkeiten von ausschlaggebender Bedeutung, denn das Nachbarrecht erweist sich in der praktischen Anwendung als außerordentlich abhängig von dem jeweiligen Stand eines umstrittenen Bauvorhabens. Einen Unterlassungsanspruch bzw. ein konkretes Rechtsverhältnis vorausgesetzt, stehen auch einer (vorbeugenden) Unterlassungs- oder Feststellungsklage, unterstützt durch Anträge nach § 123 VwGO, keine durchgreifenden prozessualen Hindernisse entgegen. Eine einstweilige Anordnung gegen den Bebauungsplan ist gegenüber Rechtsmitteln gegen eine Baugenehmigung nur dann subsidiär, wenn sie nicht "dringend geboten" ist. Unter Geltung GG Art. 19 IV ist dem Antragsteller nur selten zuzumuten, den Erlass einer Baugenehmigung abzuwarten. (rh)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 39(1986), Nr.14, S.881-889, Lit.