Reform der Staatstätigkeit durch generelle Befristung von Gesetzen - Aspekte einer Problembewältigung mit verfassungswidrigen Mitteln.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955
IRB: Z 955
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Abstract
Mäßigung staatlicher Hoheitsgewalt im Verfahren und materielle Freiheitssicherung sind wesentliche Funktionen der Gesetzgebung im Rechtsstaat. Die Ausweitung gesetzgeberischer Aktivitäten zur generellen Befristung von Gesetzen und Verordnungen führt zu einer Schwächung dieser Funktionen. Unlängst hat die thüringische Landesregierung von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt einen weitreichenden Grundsatzbechluß zur Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung gefasst, nach dem zukünftig Geetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Regel mit einer Verfallsautomatik versehen und auf fünf Jahre befristet werden sollen. difu
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 22
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S. 940-946