Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG nach dem Beschleunigungsgesetz.

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ZZ

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Die Abhandlung analysiert die Neuregelungen zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG, die mit dem Beschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren) am 17.7.1985 in Kraft getreten sind. Insbesondere die Bedeutung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG und der Katalog der Zuständigkeiten werden ausführlich erläutert. § 9 des Gesetzes ist so gefasst, dass alle eine Anlage oder ein Planfeststellungsverfahren betreffenden Streitigkeiten erfasst werden. Neben Verfahren nach dem AtG, WStrG, AbfG und LuftG sind Rechtsgebiete wie Immisionsschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht und Bergrecht Gegenstand der erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG. Die Abhandlung stellt eine Vielzahl der infrage kommenden Genehmigungen, Erlaubnisse, Anordnungen und sonstigen Maßnahmen, die zum Streit führen können unter Nennung der Rechtsgrundlagen dar. (kl)

Beschreibung

Schlagwörter

Rechtsschutz, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Beschleunigungsgesetz, Verwaltungsprozessrecht, Rechtsschutz, Rechtsweg, Oberverwaltungsgericht, Zuständigkeitsregelung, Verwaltungsrecht

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.18, S.749-760, Lit.

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Rechtsschutz, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Beschleunigungsgesetz, Verwaltungsprozessrecht, Rechtsschutz, Rechtsweg, Oberverwaltungsgericht, Zuständigkeitsregelung, Verwaltungsrecht

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