Das Präventionsgesetz. Die Krankenkassen als neuer Akteur der Stadtentwicklung.

Informationskreis für Raumplanung
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Informationskreis für Raumplanung

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DE

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Dortmund

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0176-7534

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ZLB: Kws 155 ZB 6864
BBR: Z 447
IFL: Z 598
IRB: Z 1108

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RE

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Abstract

Fast jeder und jede hat schon einmal den Hinweis einer Krankenkasse erhalten vorsorglich Impfungen, Rückenschulen oder Ernährungsberatung als Leistung in Anspruch nehmen zu können. Mit diesen Angeboten kommen Krankenkassen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, präventiv, also vorsorglich, zu handeln und Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Dieser Auftrag ist mit dem Präventionsgesetz, welches 2015 verabschiedet wurde, erweitert und konkretisiert worden. Da diese Erweiterung auch explizit Kommunen als Handlungsebene einbezieht, ist diese Entwicklung auch für die Stadtplanung von besonderem Interesse. Im Beitrag wird zunächst dargestellt, in welchen rechtlichen Grundlagen das Gesetz verankert ist und wie es operationalisiert wird. Dann wird herausgearbeitet warum das Präventionsgesetz für die Raumplanung relevant ist und welchen Beitrag die Raumplanung zur Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben liefern kann. Abschließend wird eine erste Bewertung des Gesetzes und seiner beginnenden Umsetzung zur Diskussion gestellt.

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Raumplanung

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Nr. 4

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S. 8-13

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