Denkmalrecht in Niedersachsen.
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1988
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SEBI: 88/5140
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Zusammenfassung
Das Denkmalrecht der Länder hat in den 70er Jahren ein Jahrzehnt der Kodifizierung erlebt. Niedersachsen hat 1978 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Bereits 1975 wurde der Denkmalbestand ganz Niedersachsens auf 45 000 Objekte geschätzt. Welche Kompetenzen Bund und Länder bei der Bewältigung der öffentlichen Aufgabe von Denkmalschutz und -pflege zukommen, bedarf damit ebenso der Untersuchung wie die Frage, welche Grenzen die verfassungsrechtlichen Garantien des Eigentums und der kommunalen Selbstverwaltung ziehen. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang dem Verhältnis von Staat und Kirchen. Dem verwaltungsrechtlichen Teil der Erörterungen, einem systematischen Überblick über den Regelungsgehalt des niedersächsischen Gesetzes, ist eine Bestimmung des umstrittenen Begriffs des Kulturdenkmals, insbesondere des Merkmals des öffentlichen Interesses, zugrundegelegt. Eine abschließende Betrachtung würdigt unter Rückgriff auf die Gesetzgebungslehre kritisch die Leistung des Gesetzgebers. chb/difu
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Schlagwörter
Denkmal , Denkmalschutzgesetz , Kulturdenkmal , Eigentum , Kirche , Städtebau , Behörde , Finanzierung , Steuervergünstigung , Steuer , Kommunalrecht , Verfassungsrecht , Baurecht , Kultur , Recht , Denkmalschutz
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Frankfurt/Main: Lang (1988), 173 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1987)
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Stichwörter
Denkmal , Denkmalschutzgesetz , Kulturdenkmal , Eigentum , Kirche , Städtebau , Behörde , Finanzierung , Steuervergünstigung , Steuer , Kommunalrecht , Verfassungsrecht , Baurecht , Kultur , Recht , Denkmalschutz
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 692