Bebauungsrecht. Bauen im Außenbereich - Wiederaufbau von durch außergewöhnliche Ereignisse zerstörten Gebäuden - Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "vergleichbares" Gebäude. Urteil des BVerwG vom 23.5. Information-D. und Mitt.-Bl. Deutsches Volksheimstättenwerk 34(1980) Nr.21, S.334-335.
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1981
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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146
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Zusammenfassung
Ein Holzfachwerkhaus von 49 qm Grundfläche (Wochenendhaus) wurde durch ein Wohnhaus mit 86 qm Grundfläche ersetzt. Die Wohnnutzung des Waldhauses wurde mit Recht untersagt und dessen Abbruch gefordert (§ 37 Absatz 1 VwGO). Denn ein Wiederaufbau unter Vornahme einer mehr als geringfügigen Erweiterung führt nicht zu einem vergleichbaren Gebäude im Sinne des § 35 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG und wird durch diese Vorschrift nicht erleichtert. bm