Investitionshilfen im Umweltschutz. Sonderabschreibungen und zinsgünstige Kredite.
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SEBI: Zs 2361-4
IRB: Z 758
BBR: Z 12a
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Zusammenfassung
Auf Bundesebene stützt sich die Umweltschutzförderung nach Ansicht des Autors vor allem auf Sonderabschreibungen nach § 7 d EStG und auf zinsgünstige Kredite. Hierdurch wurden bisher Umweltschutzinvestitionen beschleunigt, die additiv den dem eigentlichen Produktionsbereich nachgeschaltet wurden, z.B. Kläranlagen und Luftfilter. Es scheint jedoch von besonderer Bedeutung, den Umweltschutz auch in ökonomischer Sicht zu fördern, was in manchen Fällen eine komplette Umstellung der Produktion auf ein umweltfreundlicheres Verfahren bedeutet. Die Voraussetzungen zur Abschreibung solcher Verfahrensumstellungen sind jedoch noch zu eng, und der Autor befürwortet in diesem Sinne eine Novellierung des § 7d EStG. Mindereinnahmen aus einer Steuerbegünstigung des integrierten Umweltschutzes in der Produktion sind nach Ansicht des Autors nicht wesentlich und werden nur bei 300 Mio. DM/Jahr geschätzt. Indirekt ließe sich durch eine solche Maßnahme auch die Förderung des Mittelstandes bewirken, da integrierte Umweltschutztechniken vor allem für mittelständische Unternehmen auf lange Sicht wahrscheinlich erheblich kostengünstiger wären und ökologisch wirksamer als nachgeschaltete unproduktive Umweltschutzanlagen. (Mo)
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Umweltschutz, Verursacherprinzip, Investitionsbeihilfe, Finanzierung, Abschreibung, Einkommensteuergesetz, Wirtschaft, Finanzen
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Umwelt.VDI, Düsseldorf (1986), Nr.1, S.93-96, Abb.
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Umweltschutz, Verursacherprinzip, Investitionsbeihilfe, Finanzierung, Abschreibung, Einkommensteuergesetz, Wirtschaft, Finanzen