Veränderungen der Rahmenbedingungen für direkte Einkommensübertragungen.
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Date
1989
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ZZ
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Authors
Abstract
Durch die Neuausrichtung der EG-Agrarpolitik wird faktisch die prioritäre Zuständigkeit für die Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen teilweise von der EG-Ebene auf die Ebene der Mitgliedstaaten und deren regionale Verwaltungseinheiten auf der Basis verschiedener Rechtsgrundlagen verlagert: Als dauerhafte Hilfen im Rahmen der Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete, der Beihilfen in Gebieten mit besonderem Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sowie mit der notwendigen Erhaltung des natürlichen Lebensraumes und der Landwirtschaft sowie der betrieblichen Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und als temporäre Hilfen im Rahmen der Verordnung zur Einführung vorübergehender landwirtschaftlicher Einkommensbeihilfen. Diese Verordnung legt den Spielraum für vorübergehende landwirtschaftliche Einkommenshilfen fest. Für die Bundesrepublik ergibt sich hieraus eine deutliche Einengung, wenn sich künftig alle vorübergehenden nationalen (und regionalen) Einkommenshilfen in diese Verordnung einzufügen haben. Derzeit übersteigt das Mittelvolumen, das über den Aufwertungsausgleich abgewickelt wird, bei weitem das Volumen, das bei Anwendung der neuen Verordnung gezahlt werden dürfte. Hierauf ist besonderes Augenmerk im Zusammenhang mit fälligen Aufwertungen im Rahmen
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1989), H.10, S.757-766, Kt.; Tab.; Lit.