Die Normsetzung der Exekutive im Gefahrenabwehrbereich. Ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Problematik der polizeilichen Generalermächtigung und der Polizeiverordnungsgebung.

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SEBI: 73/2072

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Abstract

Die Auswirkung des Verfassungsrechts auf das Polizeirecht wird unter den Aspekten der Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exekutive sowie der Legitimitätsgrundsätze zur Sicherung individueller Freiheit gegenüber der Auswirkung freiheitseingreifender Staatsgewalt diskutiert. Die der Exekutive mit der polizeilichen Generalermächtigung übertragene Möglichkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Abwehr von Gefahren für die ,,öffentliche Ordnung'' genügt nach Art. 80 Abs. 1 GG nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen an eine subsidiäre Ermächtigung. Polizei- und Ordnungsbehörden dürfen aufgrund der Generalermächtigung nur zum Schutz gesetzlich positivierter Gemeinwohlgüter - nicht aber außerrechtlicher Wertvorstellung - tätig werden. Nur durch Darlegung der Begründung für hoheitliches Einschreiten und die Einschränkung individueller Verhaltensweisen kann Kritisier- und Kontrollierbarkeit der Behördentätigkeit erreicht werden.

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Ordnungsrecht, Polizei, Verfassung, Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtswissenschaft, Recht, Behörde, Verwaltung

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Bamberg (1972) XVII, 163 S., Lit.

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Ordnungsrecht, Polizei, Verfassung, Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtswissenschaft, Recht, Behörde, Verwaltung

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