Ortssatzung zur Erhaltung historischer Bauwerke und deren Umgebung sowie über Außenwerbung in der Stadt Celle
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Datum
1971
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ZZ
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SEBI: 76/1398
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RE
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Zusammenfassung
Die Ortssatzung legt fest, welche Bauwerke oder Gebäudeteile der Stadt Celle zu den Baudenkmälern zu rechnen sind. Sie enthält Bestimmungen die die bauliche Gestaltung an den betreffenden Gebäuden sowie an Neubauten oder baulichen Veränderungen in der räumlichen Nähe regeln.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Celle: (1971), 11 Bl.