Das Recht der Beistandschaft §§ 18, 52 a ff. SGB VIII.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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VfK: 98/1085

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RE

Zusammenfassung

Die Neuordnung des Rechts der Beistandschaft umfaßt im Rahmen der Gesamtreform des Kindschaftsrechts 1998 eine Fülle unterschiedlicher Materien. Mit der Aufhebung einer gesetzlich "verordneten" Amtspflegschaft für Mütter nichtehelicher Kinder wird vor allem erreicht, daß die bisherige Einschränkung der elterlichen Sorge wegfällt. Stattdessen kann freiwillig - also auf Antrag - das Jugendamt, aber auch ein freier Träger der Jugendhilfe, ein eingetragener Verein, zum Beistand bestellt werden. Die Arbeitshilfe beschreibt die rechtlichen Grundlagen der neuen Beistandschaft und gibt rechtseinführende und praktische Hinweise nicht nur für die Durchführung in den Jugendämtern, sondern vor allem auch zur Vorbereitung auf diese neue Aufgabe in den Monaten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 1998. difu

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123 S.

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Praxis der Jugendhilfe