Der zivilrechtliche Schutz des Erwerbers von Eigenwohnraum.

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SEBI: 79/5372

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Abstract

Die Entscheidung, Wohneigentum zu erwerben, hat eine finanzielle Belastung bis an die Grenzen des Vertretbaren zur Folge und dürfte eine der schwerstwiegenden wirtschaftlichen Weichenstellungen im Leben einer ganzen Familie darstellen. Auf der anderen Seite ist das Wohnungsunternehmen u. a. daran interessiert, den Erwerber möglichst frühzeitig rechtlich an sich zu binden. Das sich hieraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen Erwerber und Unternehmer macht eine Gestaltung des Rechtsgeschäfts erforderlich, die den größtmöglichen Schutz des Erwerbers qewährleistet. Der Verfasser geht zunächst der wichtigsten Rechtsfrage für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen nach, der Festlegung der Vertragsform. Je nachdem, ob ein Kaufvertrag, ein Werk- oder Werklieferungsvertrag, ein Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein aus verschiedenen Elementen zusammengesetzter Vertrag eigener Art vorliegt, ändert sich die spätere Abwicklung von Einzelproblemen. In der Regel handelt es sich um sog. Bewerberverträge, in denen mehrere Verpflichtungen des Unternehmers nur einer Hauptpflicht des Erwerbers zur Zahlung des Preises gegenübersteht. Es wird der Schutz des Erwerbers bei wirksamen und nichtigen Bewerberverträgen sowie bei besonderen Risiken dargestellt. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die meisten aufgetretenen Fragen von der Rechtsprechung gelöst worden sind. eb/difu

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Wohnungseigentum, Rechtsschutz, Bewerbervertrag, Wohnungswesen, Gesetzgebung, Gewerbe

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Würzburg: (1976), XXXIV, 370 S., Lit.

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Wohnungseigentum, Rechtsschutz, Bewerbervertrag, Wohnungswesen, Gesetzgebung, Gewerbe

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