Mindestabstand von Windkraftanlagen als Ziele der Raumordnung. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 155/03.

Nomos
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Datum

2005

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Ein Grundstückeigentümer, dessen Bauwünschen im Außenbereich Ziele der Raumordnung nach § 35 Abs.3 S.3 BauGB entgegengehalten werden, kann das Regionale Raumordnungsprogramm, das dieses Ziel enthält, mit der Normenkontrolle anfechten. 2) Ein Regionales Raumordnungsprogramm, das wegen einer eingeschränkten Genehmigung durch einen Beitrittsbeschluss geändert wird, muss erneut ausgefertigt werden. 3) Zur Rechtfertigung eines Mindestabstands zwischen Standorten von Windenergieanlagen als Ziel der Raumordnung. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 156-161

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen