Mindestabstand von Windkraftanlagen als Ziele der Raumordnung. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 155/03.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2005
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Ein Grundstückeigentümer, dessen Bauwünschen im Außenbereich Ziele der Raumordnung nach § 35 Abs.3 S.3 BauGB entgegengehalten werden, kann das Regionale Raumordnungsprogramm, das dieses Ziel enthält, mit der Normenkontrolle anfechten. 2) Ein Regionales Raumordnungsprogramm, das wegen einer eingeschränkten Genehmigung durch einen Beitrittsbeschluss geändert wird, muss erneut ausgefertigt werden. 3) Zur Rechtfertigung eines Mindestabstands zwischen Standorten von Windenergieanlagen als Ziel der Raumordnung. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 156-161