Die Liberalisierung der Arbeitsvermittlung.
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DE
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Münster
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ZLB: 99/1428
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DI
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Abstract
Die Untersuchung beleuchtet zunächst rechtshistorisch die Entwicklung der Jahre vor 1994, die zur Abkehr vom gesellschaftspolitisch lange Zeit anerkannten und verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geführt hat. Soziologisch und ökonomisch konnte schon längst nicht mehr von einem Arbeitsvermittlungsmonopol gesprochen werden. Dies wird eingehend für Künstlervermittler, Personalberater und Unternehmen für Zeitarbeit herausgearbeitet. Insbesondere die Arbeitgeber vertrauten schon lange nicht mehr der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Die im zweiten Teil eingehend untersuchte Privatisierung der Arbeitsvermittlung stellt das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26.7.1994 in den Mittelpunkt. Dabei wurden insbesondere die materiellen Voraussetzungen einer Erlaubnis nach § 23 AFG erörtert. Der dritte Teil widmet sich den Abgrenzungsproblemen zur privaten Arbeitsvermittlung. So wird zunächst die Arbeitsvermittlung über das Kriterium der Arbeitsuche des § 131 AFG zur freien Mitarbeit abgegrenzt, dann zur Personalberatung und schließlich die Abgrenzung der Arbeitsvermittlung von der Leiharbeit, der echten wie unechten geprüft. Ein genauerer Blick auf den sozioökonomischen Wandel (Stichwort: Krise der Arbeitsgesellschaft) zeigt, daß ein volkswirtschaftliches Zusammenrücken der Arbeitsvermittlung und Leiharbeit unvermeidbar erscheint, allein wegen der Tatsache, daß die rasch wandelnde Arbeitswelt zwangsläufig eine kürzere Dauer einer Berufsausübung initiiert. Schließlich werden Lösungsansätze bis hin zu gesetzgeberischen Vorschlägen hinsichtlich der Vergütungsproblematik sowie der Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung erarbeitet. goj/difu
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IIIVI, 257 S.