Entscheiden über städtebauliche und architektonische Gestalt. Architektur im Spannungsfeld von Bilderpolitik, Rechtsstreit und Autonomie.

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Zürich

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ZLB: 95/3352-4
BBR: C 24 464

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Abstract

Im Rahmen fachspezifischer Erörterungen bleiben nichtjuristische Forschungen zu ästhetischen Vorschriften im Bauwesen bisher weitgehend unbeachtet. Zudem werden Motive und Kriterien städtebaulicher und architektonischer Urteile selten untersucht. Die Arbeit fragt nach der Praxis von Entscheidungsverfahren und nach dem Zusammenhang zwischen Politik und Ästhetik. Der wachsende Anspruch auf größere fachliche Entscheidungskompetenz der Architektur stößt wegen der Planungsunsicherheit aber auch aus Gründen eines fachlichen und kulturellen Unverstandes auf Widerstand. Eine Lösung ist allein durch juristische Mittel nicht zu bewältigen. Auch eine Konfliktlösung durch gemischt besetzte Gremien beantwortet noch nicht die Frage nach der Entscheidungskompetenz. Vorgeschlagen wird hier ein Kooperationsmodell, das sich an den sachlichen Unterschieden von politischen und architektonischen Fragen orientiert. Der Politik soll die Aufgabenstellung, der Architektur die fachliche Lösung überlassen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach einem Kulturverständnis, das versucht, einen kulturellen und ästhetischen Durchschnitt herzustellen. eh/difu

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IX, 48 S.

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Berichte des NFP "Stadt und Verkehr"; 54