Die verschiedenen Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz.
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1976
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SEBI: 81/481-4
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Zusammenfassung
Der Autor skizziert die vier verschiedenen Verfahrensarten der Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 14.7.1953.Die klassische Flurbereinigung verfolgt vor allem die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur.Sie beruht auf den r r 1 und 37 FlurbG.Die kurz als ,,Unternehmensflurbereinigung'' oder ,,Zweckverfahren'' bezeichnete Flurbereinigung nach r 87 FlurbG soll den beim Bau von Straßen, Eisenbahnen etc. entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilen.Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren (BZV) nach r 91 FlurbG will nur den betriebswirtschaftlichen Erfolg besonders schnell herbeiführen, wobei die Anlage eines größeren Wegenetzes und größere wasserwirtschaftliche Maßnahmen zunächst nicht erforderlich sein dürfen.Im Unterschied zum Zweckverfahren muß der Unternehmer sich das benötigte Land im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach r 86 FlurbG selbst beschaffen, bei Verkürzung und Vereinfachung einzelner Verfahrensschritte. lt/difu
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In: Pilters, Günther u. a.: Flurbereinigung in Schwaben. 1951-1976.Hrsg.: Flurbereinigungsdirektion Krumbach, Krumbach: (1976), S. 56-68, Kt.; Abb.; Tab.