Schutz natürlicher Gewässerfunktionen durch räumliche Planung. Möglichkeiten im Bereich des Wasserhaushalts-, Naturschutz- und Raumordnungsrechts.

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SEBI: 87/1019

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Gegenstand des Wasserhaushaltsrechts ist der Schutz und die Nutzung des Wassers "als solches"; Gegenstand des Naturschutzrechts die Natur insgesamt. Dies führt zwangsläufig zu der Frage, welche der beiden Rechtsmaterien für den an der Natur ausgerichteten Gewässerschutz verantwortlich ist, ob dieser im Schutzbereich zweier Normkreise anzusiedelnde Aspekt des Umweltschutzes angemessen berücksichtigt wird und ob nicht umgekehrt eine mögliche Verantwortlichkeit beider Materien zu Kollisionen und Widersprüchlichkeiten führt. Diesen Fragen wird anhand der rechtlichen Möglichkeiten räumlicher Planung nachgegangen, wobei neben wasser- und naturschutzrechtlichen Fachplanungen die integrierende lückenfüllende Raumordnung und Landesplanung behandelt wird. kp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Gewässerschutz, Wasserhaushaltsgesetz, Fachplanung, Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Abwasserbeseitigung, Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Planungsrecht, Raumordnung, Landesplanung, Landschaft, Natur, Umweltschutz, Umweltpflege, Wasser

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Münster: Selbstverlag (1986), XVI, 406 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1986)

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Gewässerschutz, Wasserhaushaltsgesetz, Fachplanung, Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Abwasserbeseitigung, Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Planungsrecht, Raumordnung, Landesplanung, Landschaft, Natur, Umweltschutz, Umweltpflege, Wasser

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 108