Konzeption Zivile Verteidigung (KZV).

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Die Verteidigung des Bundesgebietes gegen Angriffe von außen und der Schutz der Bevölkerung stellenwesentliche Staatsaufgaben dar. Deshalb hat die Bundesrepublik Deutschland den Verteidigungsaufgaben Verfassungsrang eingeräumt. Dazu gehören sowohl die militärische als auch die zivile Verteidigung. Sie stellen demselben Ziel verpflichtete, gleichrangige, jedoch organisatorisch voneinander unabhängige Komponenten der Gesamtverteidigung dar. Die Bundesressorts haben daher unter Koordinierung des Bundesministeriums des Innern ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Diese hier vorgestellte Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) ist die Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung. Damit bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts.

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70 S.

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