Bewertung und Berücksichtigung der Umweltauswirkungen bei UVP-pflichtigen BImSchG-Anlagen.
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.4.1993 wurde die Mehrzahl der Abfallbeseitigungsanlagen aus dem Abfallrechts mit dort notwendiger Planfeststellung und -UVP herausgenommen und dem Immissionsschutzrecht unterworfen. Die BImSChG-Anlagen verfügen mit der 9.BImSchV über eigenes UVP-Recht, das als Vollregelung das UVPG verdrängen soll. Einleitend werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert. Nachfolgend wird auf die Problematik der Bewertung nach Bewertungskriterien und Ablauf eingegangen. Hier zeigt sich, daß mit der Vorgabe, die UVP im Immissionsschutzrecht nach Maßgabe der geltenden Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Normen durchzuführen hinter der Forderung des UVPG zurückgeblieben wird. Dort wird eine Bewertung nach zunächst rein umweltbezogenen und ökologischen Normen verlangt. Zu prüfen wäre auch, ob dem Vorsorgebegriff des UVPG in der UVP nach Immissionsschutzrecht ausreichend Rechnung getragen wird.
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.3
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S.93-95