Fernsprechleitungen in Straßen.

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ZZ

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IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489

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Zusammenfassung

Ausgehend vom Telegraphenwegegesetz von 1899, das heute noch für die Bundespost Gültigkeit hat, werden die einzelnen Rechtsverhältnisse dargestellt, die bei der Verlegung, Instandhaltung und Veränderung von Straßen bzw. Fernsprechleitungen, bestehen. Die einzelnen Bestimmungen des Telegraphenwegegesetzes werden erörtert, wobei insbesondere die Verknüpfungen bzw. Pflichten und Rechte für den Straßenbaulastträger deutlich gemacht werden. Abschließend wird auf das Planfeststellungsverfahren, die Benutzung privater Grundstücke, auf die Verjährung und die Ersatzansprüche eingegangen. kj

Beschreibung

Schlagwörter

Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Telefonverkehr, Fernsprechleitung, Kabelverlegung, Straßenbau, Recht

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Gemeinde, Kiel 30(1978)Nr.11, S.332-334

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Versorgungstechnik, Kommunikationstechnik, Telefonverkehr, Fernsprechleitung, Kabelverlegung, Straßenbau, Recht

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