Ordnungsverfügungen im Rahmen der Bewältigung des Altlastenproblems.
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SEBI: 90/4138
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Zusammenfassung
Der Begriff "Altlasten" umfaßt im allgemeinen Sprachgebrauch Bodenverunreinigungen, die für die Umwelt eine Gefahr darstellen. Häufig sind ehemalige Deponiegelände betroffen, aber auch alte Produktionsstätten. Wer für die Beseitigung der Gefahr verantwortlich ist, ist meist unklar. Oft wird "nur" um die Kostentragung gestritten, weil die zuständige Behörde die Gefahr schon vorher selbst beseitigt hat. Diese Arbeit stellt die rechtlichen Probleme dar, die auftreten, wenn Behörden Ordnungsverfügungen anläßlich einer Bodenverunreinigung erlassen. Dabei zeigt sich, daß der Schwerpunkt der Problematik nicht immer bei der Kostentragung liegt, sondern auch sehr oft bei der Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr geschieht im Normalfall durch Erlaß einer Ordnungsverfügung. Deshalb geht diese Untersuchung schwerpunktmäßig auf den Erlaß von Ordnungsverfügungen ein. Erörtert werden im Rahmen des Polizeirechts die Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit von "Störern". alf/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Altlast, Bodenschutz, Umweltschutzrecht, Abfallrecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht, Rechtswidrigkeit, Haftung, Rechtsprechung, Störer, Gefahrenabwehr, Polizei, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Münster: (1990), ca. 190 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)
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Altlast, Bodenschutz, Umweltschutzrecht, Abfallrecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht, Rechtswidrigkeit, Haftung, Rechtsprechung, Störer, Gefahrenabwehr, Polizei, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt