Schützt der Landesentwicklungsplan III den Freiraum? Zum Zielkonflikt zwischen Siedlungsbedarf für den Wohnungsbau und der notwendigen Flächenbeschränkung aus ökologischen Gründen.

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SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374

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Zusammenfassung

Nachdem selbst bei rückläufigen Bevölkerungszahlen nicht davon auszugehen ist, dass der Siedlungsflächenbedarf abnehmen wird, stellt sich nach wie vor "der Zielkonflikt zwischen noch erforderlichem Siedlungsbedarf für den Wohnungsbau sowie dem weiteren Bedarf für Flächenplanungen und der notwendigen Flächenbeschränkung aus ökologischen Gründen". Im Entwurf des Landesentwicklungsplans III ist dem Freiraum eine bestimmte Funktion zugewiesen. Der Entwurf ist als Handlungsrahmen sowohl für die Bauleitplanung der Gemeinden als auch für die Fachplanung von besonderer Bedeutung und wird vom Autor insbesondere unter dem Aspekt landesplanerischer Festlegung und gemeindlicher Planungskompetenz untersucht. (kr)

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltpolitik, Umweltplanung, Ökologie, Planungskompetenz, Landesplanung, Bauleitplanung, Fachplanung, Siedlungsfläche, Baufläche, Wohnungsbau, Landesentwicklungsplan, Freiraumfunktion, Freiraumsicherung, Flächenverbrauch, Politik, Raumordnung, Raumordnung, Ressourcen

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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 38(1984), Nr.3, S.103-107, Lit.

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Umweltpolitik, Umweltplanung, Ökologie, Planungskompetenz, Landesplanung, Bauleitplanung, Fachplanung, Siedlungsfläche, Baufläche, Wohnungsbau, Landesentwicklungsplan, Freiraumfunktion, Freiraumsicherung, Flächenverbrauch, Politik, Raumordnung, Raumordnung, Ressourcen

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