Verrechtlichung schulischer Bildung. Elemente einer Kritik und Theorie des Schulrechts.

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SEBI: 79/5196

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Staatliches Schulangebot und die pädagogische Arbeit des Lehrers sind in einem kaum übersehbaren Ausmaße verrechtlicht. Schulverwaltungen stützen ihre Maßnahmen auf Rechtsnormen von unterschiedlicher Qualität und Geltungskraft. Der Lehrer bewegt sich in einem Netz von Rechtsnormen. Seine pädagogische Praxis ist bestimmt von einem schulrechtlichen Rahmen. Die strategische Perspektive dieser Untersuchung ist bestimmt durch den Zusammenhang von Schulrecht und Lehrerverhalten. Die Fragestellung der Arbeit ergibt sich aus der weitgehenden Negation des Schulrechts im Ausbildungskanon sowohl von Juristen als auch von Lehrern und ferner aus einem Mißverhältnis zwischen Schulrechtstheorie und Schulrechtsverständnis einerseits und den Auswirkungen der rechtlichen Normierungen auf staatliches Schulehalten und die pädagogische Praxis des Lehrers andererseits. Gefragt wird erstens nach den Defiziten der Schulrechtslehren. Es wird versucht, die Elemente einer historisch-systematischen und auch normativen Theorie des Schulrechts zu entwickeln. Zweitens wird gefragt nach dem Zusammenhang von Schulrecht und pädagogischem Prozeß und den Auswirkungen der Verrechtlichung auf die Lehrer. Versucht wird, deren Unbehagen am Recht bzw. deren Rechts- und Verhaltungsunsicherheit rechtsstrukturell zu begründen. sw/difu

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Schulrecht, Schulbildung, Verfassungsrecht, Bildungswesen, Schulrecht, Schule

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München: (1978), 255, XXIV S., Abb.; Tab.; Lit.

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Schulrecht, Schulbildung, Verfassungsrecht, Bildungswesen, Schulrecht, Schule

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