Geschlechterdemokratische Beteiligung im Rahmen kommunaler Sozialplanung.

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Bonn

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ZLB: 2004/958

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DI

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Abstract

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zwischen Verfassungsnorm und ihrer Umsetzung in der gesellschaftlichen Realität klafft aber immer noch eine große Lücke. Dies gilt auch für politische Planungs- und Entscheidungsverfahren. Die Autorin geht der Frage nach, wie Chancengleichheit von Frauen und Männern in Beteiligungsprozessen entwickelt und gefördert werden kann. Der geschlechterdemokratische Ansatz steht dabei für eine grundsätzliche Erweiterung des Demokratiebegriffs. Es geht um eine bewussten Wahrnehmung, Einbeziehung und Repräsentation unterschiedlicher Problemperspektiven. Geschlechterdemokratie meint die Gleichberechtigung aller Lebensentwürfe jenseits körperlicher und soziokultureller Unterschiede. Sie macht konkrete Vorschläge für eine stärkere Realisierung geschlechterdemokratischer Beteiligung und entwickelt Anforderungen und Voraussetzungen für ihre Initiierung und Implementierung. Deutlich wird, dass die geschlechterdemokratische Beteiligung eine wertvolle Ressource für bedürfnisorientierte Sozialplanung sein kann. difu

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280 S.

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Beiträge zur Demokratieentwicklung von unten; 19