Der Verzicht Privater auf subjektive öffentliche Rechte.

Wilde, Klaus Ruediger
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1966

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Der Verzicht findet sich nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Recht. Theoretisch kommt jedes subjektive öffentliche Recht für einen Verzicht in Betracht; allerdings wird damit zugleich die Frage aufgeworfen, ob und in welchem Ausmaß der privaten Willkür Einfluß auf das öffentliche Recht eingeräumt werden kann. Das zentrale Problem im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Verzicht ist die Frage nach der Zulässigkeit des Verzichts. Diese Frage läßt sich nur durch eine Betrachtung der Funktion und des Zwecks der subjektiv-öffentlichen Rechte lösen. Vor allem kann in den Grundrechten - ausgehend von ihrer Funktion als Ausdruck von Wertentscheidungen und Verwirklichung des Staates in der Gesellschaft - keine frei für den Einzelnen verfügbare Rechtsstellung erblickt werden. Der Autor löst die Frage über die Kriterien des öffentlichen Interesses und der sozialen Funktion und belegt dies exemplarisch an einzelnen subjektiven öffentlichen Rechten. chb/difu

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Hamburg: (1966), ca. 200 S., Lit.

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