Neufassung des § 9 GewStG.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Zu den wohnungswirtschaftlich bedeutsamen Steuerbestimmungen gehört § 9 Nr. 1 GewStG. Seit Einführung der Ausdehnung der Kuerzungsvorschrift (Ertrag aus der Grundbesitzverwaltung vom Gewerbeertrag) zu Gunsten der Wohnungswirtschaft und der zahlreich vorgenommenen Änderungen, zuletzt 1982, gibt es für die praktische Anwendung immer wieder Zweifelsfragen. Nach Darstellung der Rechtsentwicklung mit Präzisierung der Gewerbesteuerrichtlinien und Änderungen im 2. Haushaltsstrukturgesetz wird auf den Änderungsvorschlag 1985 eingegangen. Wesentlich für die Anwendung der Vorschrift ist die Abgrenzung der Tätigkeit, die Gewinnermittlung und die Beschränkung des Tätigkeitsfeldes. (hg)
Beschreibung
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Wohnungswirtschaft, Gewerbesteuer, Gewerbesteuerrecht, Immobilienwirtschaft, Steuerbefreiung, Gewerbesteuergesetz
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 39(1985), Nr.1, S.14-16
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Wohnungswirtschaft, Gewerbesteuer, Gewerbesteuerrecht, Immobilienwirtschaft, Steuerbefreiung, Gewerbesteuergesetz