Ab 1982 höhere Anforderungen an den Wärmeschutz. Auch bestehende Gebäude sind von der Verordnung betroffen.

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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66

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Zusammenfassung

Ab 1982 sollen höhere Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden gestellt werden. Die Novellierung der bisherigen Verordnung soll bei neuen Gebäuden die über die Außenbauteile auftretenden Wärmeverluste um rd. 25 % verringern helfen. Durch die Novelle sollen zugleich die Entwicklung energiesparender Baustoffe und Bauweisen beschleunigt werden. Erstmals stellt die Verordnung auch Anforderungen auf für Erweiterungen und Änderungen von bestehenden Gebäuden. Die Wärmeschutzverordnung wird voraussichtlich Mitte 1982 in Kraft treten. hb

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Schlagwörter

Recht, Energie, Wohnung, Wärmeschutzverordnung, Novellierung, Anforderung, Raumheizung, Energieeinsparung, Modernisierung

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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1981)Nr.41, S.2

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Recht, Energie, Wohnung, Wärmeschutzverordnung, Novellierung, Anforderung, Raumheizung, Energieeinsparung, Modernisierung

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