StBauFG hat sich bewährt.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Abstract

Das Deutsche Institut für Urbanistik, Berlin, hat im Auftrag des Bundesbauministeriums eine Untersuchung über die Erfahrung mit der Sanierung nach dem Städtebauförderungsgesetz sowie über die Perspektiven der Stadterneuerung durchgeführt, wonach sich für die befragten Gemeinden sowohl das Förderrecht als auch das besondere Boden-, Planungs- und Verfahrensrecht des StBauFG in der kommunalen Praxis bewährt hat. Stadterneuerung ist nach wie vor eine Aufgabe von herausragender Bedeutung. Dies betrifft den Nachholbedarf wie auch zukunftsorientierte Entwicklungsstrategien wie vor allem die bedeutsame Rolle der vorbeugenden Maßnahmen. Es wird die Bedeutung des Bundesprogramms für die städtebauliche Erneuerung mit Zahlen belegt. Als Praxismerkmal werden Kurskorrekturen hervorgehoben. Aus den Befragungsergebnissen werden auch die Anforderungen an das künftige Planungs- und Förderungsrecht ersichtlich. (hg)

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Stadterneuerung, Finanzierung, Sanierungsgebiet, Finanzierungshilfe, Bodenrecht, Planungsrecht, Verfahrensrecht, Befragung, Finanzierungsförderung, Recht, Städtebauförderung

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 40(1986), Nr.11/12, S.78, 80-81

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Stadterneuerung, Finanzierung, Sanierungsgebiet, Finanzierungshilfe, Bodenrecht, Planungsrecht, Verfahrensrecht, Befragung, Finanzierungsförderung, Recht, Städtebauförderung

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