Dogmatische Strukturen der Beweislast im Öffentlichen Recht.

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SEBI: 90/2742

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Zusammenfassung

Aus der Rechtsquellenvielfalt des Öffentlichen Rechts versucht der Autor eine Grundstruktur der Beweislastregeln zu entwickeln. Dies ist von großer Bedeutung, da in der Rechtspraxis die Rechtsfälle sich häufen, bei denen eine erforderliche Überzeugungsbildung (vgl. Pargr. 108 VwGO, Pargr. 24 VwVfG) nicht zur erforderlichen hinreichenden Gewißheit über das Vorliegen eines entscheidungserheblichen Sachverhalts führt. Hierzu zählen in zunehmenden Maße auch Sachverhalte, bei denen spezifische Prognosen anzustellen sind (z. B. Asylverfahren). Allgemein wird vom Verfasser festgestellt, daß die Beweislastregeln dem Rechtsgebiet zu entnehmen sind, dem der materielle Hauptrechtssatz entstammt. Dies ist in der Regel das materiell-öffentliche Recht, nicht das Verfahrens- oder Prozeßrecht. Die Arbeit behandelt das Bundes- und speziell das Bayerische Landesrecht. jüp/difu

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Beweislast, Öffentliches Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Rechtstheorie, Prozessrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvertrag, Rechtsprechung, Theorie, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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München: (1989), LXIV, 467 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1989)

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Beweislast, Öffentliches Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Rechtstheorie, Prozessrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvertrag, Rechtsprechung, Theorie, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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