Modernisierung durch den Wohnungsmieter.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Abstract
Die Mietermodernisierung hat bei den Verbänden der Wohnungswirtschaft nicht die Aufnahme gefunden, die sich der Gesetzgeber von der Öffnung der Bausparförderung für Mieter versprochen hatte. Die offenen Fragen, die im Zuge einer Mietermodernisierung einer vertraglichen Regelung zugeführt werden müssen, zeigen, dass die Vorbehalte nicht von ungefähr sind. Die Mietermodernisierung will und soll vorrangige Modernisierung durch den Eigentümer nicht ersetzen. Sie ist als Ergänzung gedacht, insbesondere im Bereich der sog. Einfachmodernisierung bei älteren Wohngebäuden, wo das Mietniveau niedrig ist, wenn der Vermieter das für die Modernisierung notwendige Kapital nicht zur Verfügung hat. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Modernisierung, Mieter
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.7, S.218-222, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Modernisierung, Mieter