Kommunalrechtliche Experimentierklauseln.

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ZLB: 2006/371

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DI
RE

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Abstract

Seit den frühen 1990erJahren haben sich in Deutschland unter dem Oberbegriff Neues Steuerungsmodell bis dahin unbekannte Ansätze, zur Reform der Öffentlichen Verwaltung durchzusetzen begonnen. Ziel ist, insbesondere in Zeiten knapper werdender Finanzressourcen durch Implementierung von Managementstrategien die Effizienz der Verwaltungstätigkeit zu erhöhen und damit die Aufgabenerfüllung nachhaltig zu sichern. Insbesondere in den Kommunalverwaltungen ist die Idee eines neuen Verwaltungsmanagements zeitweilig auf erhebliche Resonanz gestoßen. In Reaktion auf die Reformanstrengungen der Kommunen haben fast alle deutschen Flächenländer seit 1994 so genannte Experimentierklauseln in die Kommunalverfassungen aufgenommen, um Ausnahmen von Vorschriften zu ermöglichen, die der Durchsetzung neuer Steuerungsmodelle entgegenstehen könnten. Diesen Experimentierklauseln widmet sich die Untersuchung. Im Anschluss an die Beantwortung grundlegender Fragestellungen werden dabei zunächst der gegenwärtige Bestand gesetzlicher Vorschriften und - exemplarisch - ihre Anwendung in der bisherigen Verwaltungspraxis analysiert. Im verfassungsrechtlichen Schwerpunkt der Untersuchung, wird die sporadisch bereits früh geäußerte Kritik an der Vereinbarkeit einiger dieser Vorschriften mit Bestimmtheitsgebot und Parlamentsvorbehalt erneuert und vertieft. Die rechtspolitische Bewertung des Instruments Experimentierklausel in Anbetracht seiner bereits ein Jahrzehnt währenden Existenz rundet die Darstellung ab. difu

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XIV, 230 S.

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Arbeitspapier; 72