Mehrjahresverträge und Anreizregulierung als Steuerungsinstrumente im Eisenbahnsektor.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Im Gegensatz zu anderen Netzwirtschaften verzichtet das geltende Eisenbahnrecht auf eine (effizienzsteigernde) Anreizregulierung, was die Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens veranlasst hat. Der Vorwurf einer Vertragsverletzung erweist sich als unbegründet, weil im Eisenbahnsektor als effizienzsteigernde Steuerungsinstrumente neben der hoheitlichen Anreizregulierung auch Mehrjahresverträge in Betracht kommen. Die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den EIU des Bundes abgeschlossene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) setzt die gemeinschaftsrechtlich geforderten Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und der Wegeentgelte. Auch begegneten einer hoheitlichen Anreizregulierung im Eisenbahnsektor aus einer Vielzahl von Gründen erhebliche Bedenken. Zu nennen ist insbesondere die sich aus der Verfassung ergebende Insolvenzunfähigkeit der EIU des Bundes, die fraglich erscheinen lässt, ob eine hoheitliche Anreizregulierung überhaupt effizienzsteigernd wirkte.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 15
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S. 942-953