Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Personenbeförderungsgesetz bedroht kommunale Verkehrsbetriebe.
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: Kws 740 ZB 6736
BBR: Z 555
BBR: Z 555
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Abstract
Die Kommunen sind Aufgabenträger für den Nahverkehr. Sie haben die Wahl, Konzessionen für einzelne Linien oder ganze Verkehrsnetze entweder über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag auszuschreiben oder direkt an ihr eigenes Verkehrsunternehmen zu vergeben. Die Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) stehen der Wahlfreiheit jedoch entgegen, denn hier ist ein Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre verankert. Bei Auslaufen einer Verkehrskonzession kann ein privates Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellen und bekommt damit fast automatisch den Zuschlag. Die Direktvergabe an ein eigenes Verkehrsunternehmen ist nicht mehr möglich, denn "eigenwirtschaftlich" bedeutet, dass der Anbieter - anders als der bezuschusste kommunale Verkehrsbetrieb - keinen direkten Zuschuss für seinen Fahrbetrieb bekommt. Betroffen sind vor allem Mittelstädte, deren Verkehrsangebot nur von Bussen abgedeckt wird. In dem Beitrag wird die Stadt Pforzheim genannt, wo ein privates Busunternehmen nach einem entsprechenden Antrag eigenwirtschaftliche Genehmigungen zum Betrieb des gesamten Stadtverkehrs erhielt. Das kommunale Unternehmen musste komplett abgewickelt werden. Pforzheim ist keine Ausnahme, denn in vielen anderen Städten haben private Unternehmen eigenwirtschaftliche Anträge gestellt. Einige Anträge wurden zwar abgelehnt, doch es ist damit zu rechnen, dass abgelehnte private Unternehmen vor Gericht ziehen werden. Vielerorts wurden Verkehrsverträge noch nach alter Rechtslage abgeschlossen. Zurzeit laufen viele dieser Verträge aus. Kommunen sollten Druck auf die Politik ausüben, damit eine kurzfristig wirksame Lösung für einen fairen Wettbewerb gefunden werden kann. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des PBefG eingebracht, der sicherstellen soll, dass Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch für eigenwirtschaftlich erbrachte Verkehre Geltung haben. Eine Neuausrichtung der Vergabekriterien ist jedoch bisher nicht in Sicht.
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 2
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S. 22-24