Das schleswig-holsteinische Amt bei Erledigung der Selbstverwaltungsangelegenheiten der amtsangehörigen Gemeinden.
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SEBI: 90/1866
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Zusammenfassung
Das Amt hat gemeinsam mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden die Aufgabe, in der Phase der Planung einer der gemeindlichen Selbstverwalung zugehörigen Aufgabe die notwendigen Informationen zu sammeln, Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten sowie diese mit ihren Vor- und Nachteilen der Gemeindevertretung über den Bürgermeister zu offerieren. Die Phase der Entscheidungsfindung über gemeindliche Selbstverwaltungsaufgaben obliegt grundsätzlich allein der Gemeindevertretung. Lediglich bei "unwichtigen" Routineangelegenheiten der laufenden Verwaltung kommt dem Amt eine eigene Zuständigkeit in der Phase der Verwaltungsentscheidung zu. Der Autor ordnet das Amt in das rechtliche Umfeld ein, beschreibt seine Existenz als Ausprägung des im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsprinzips und zeigt die Probleme auf, die sich durch Kompetenzüberschneidungen und doppelte Aufgabenverteilung mit anderen Ämtern ergeben. jüp/difu
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Amt, Gemeinde, Ländlicher Raum, Kommunale Selbstverwaltung, Kompetenz, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1990), VI, 230 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1989)
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Amt, Gemeinde, Ländlicher Raum, Kommunale Selbstverwaltung, Kompetenz, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 7