Die Auskunftspflicht der Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren.
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SEBI: 80/5987
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Zusammenfassung
Auskünfte der Verwaltungsbehörden an Verfahrensbeteiligte spielen angesichts der weitreichenden Abhängigkeit des Bürgers von der Verwaltung und der zunehmenden Gesetzesflut eine immer größere Rolle. Die Verpflichtung der Behörden zur Auskunftserteilung ist gesetzlich nur unzureichend geregelt (vgl. 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, 89 Abgabenordnung und 14, 15, 16 III Sozialgesetzbuch). Hauptanliegen der Untersuchung ist neben einer Darstellung der verfahrensgesetzlichen Normierung eine Definition der Auskunftspflichten aus allgemeinen Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Hierbei läßt der Autor auch die verschiedenen Meinungen in Rechtsprechung und Literatur ausführlich zu Wort kommen. Verfassungsrechtliche Auskunftspflichten lassen sich vor allem aus dem Berechenbarkeitsgrundsatz und der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes herleiten; verwaltungsrechtliche Auskunftspflichten sind die Pflicht ordnungsgemäßer Sacherledigung, die Parteiöffentlichkeit des Verwaltungsverfahrens, die Gewähr rechtlichen Gehörs, Begründungspflicht und Betreuungspflicht. chb/difu
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Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Auskunft, Auskunftspflicht, Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelf
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Frankfurt/Main: Lang (1980), LIX, 266 S., Lit.; jur.Diss.; Bielefeld 1979
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Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Auskunft, Auskunftspflicht, Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelf
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 253