Die Zulässigkeit der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bei einem in einer Wohngemeinschaft lebenden Schuldner.

Groß, Dieter
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 86/3241

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Seit Anfang der achtziger Jahre haben sich Amts- und Landgerichte zunehmend mit dem Problem zu beschäftigen, daß der Schuldner der Zwangsvollstreckung eine Wohnung nicht allein oder zusammen mit seinem Ehegatten bewohnt, sondern in einer Wohngemeinschaft lebt. Verweigerte der Schuldner der Zwangsvollstreckung bisher seine Zustimmung zur Durchsuchung seiner Wohnung durch den Gerichtsvollzieher, bedurfte dieser zwar in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 51, S. 97) einer richterlichen Anordnung, konnte aber dann ungehindert vollstrecken. Die richterliche Anordnung erstreckt sich nach dem Wortlaut der Zivilprozeßordnung (vgl. §§ 758, 809, 750 ZPO) aber nur auf die Wohnung des Schuldners, nicht jedoch auf Wohnungen, die auch ein Dritter bewohnt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht daher die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung die Wohnung des Schuldners betreten und durchsucht werden darf, wenn ein Mitbewohner widerspricht bzw. seine Zustimmung nicht erklärt. kp/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bonn: (1984), 203 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1985)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen