Bauplanungsrecht und Freistellungspolitik der Länder. Verhältnis der §§ 29 und folgende BauGB zu den neuen Landesbauordnungen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

item.page.type

item.page.type-orlis

Abstract

Die novellierten Landesbauordnungen sehen für Wohnbauten teilweise bis zur Hochhausgrenze, vielfach aber auch für andere Bauten, etwa Gewächshäuser im Außenbereich, die Freistellung von einem vorherigen Genehmigungsverfahren vor. Da nach Paragraph 29 BauGB die Regelungen der Paragraphen 30 folgende BauGB über ein förmliches Genehmigungsverfahren umgesetzt werden, besteht die Gefahr, daß das Bauplanungsrecht des Bundes nicht mehr umgesetzt wird. Der Aufsatz geht den Fragen nach, die damit im Verhältnis Bund-Länder aufgeworfen werden. Dem Bund wird eine mittlere Linie empfohlen, die einerseits dem gemeinsamen Ziel nach Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung Rechnung trägt, andererseits bodenordnungsrechtlich relevante Vorhaben wie bisher einem präventiven Genehmigungsverfahren unterwirft.

Description

Keywords

Journal

DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr.9

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.482-490

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries