Die Arbeitserziehung arbeitsscheuer jugendlicher Straftäter außerhalb geschlossener Anstalten
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1976
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SEBI: 77/2830
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Zusammenfassung
Regelmäßige Arbeit wird derzeit als eine Grundvoraussetzung für die Resozialisierung von Straftätern angesehen. Bereits im griechischen und römischen Recht war der Arbeitszwang die häufigste Folge auf die Straftat. Die Studie untersucht die Erziehung jugendlicher Straftäter zur regelmäßigen Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Erziehungswirkung der Arbeit und der rechtlichen Bedeutung des Arbeitszwangs. Dabei geht sie davon aus, daß sich die Beziehung des Jugendlichen zur Arbeit nicht abstrakt, sondern nur aus dem Verhältnis der konkreten Arbeit und der Lebensgeschichte ableiten läßt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß die Weisung nach PAR. 10 Abs. 1 S. 3 Jugendgerichtsgesetz (Arbeitszwang) sich weder kriminologisch noch pädagogisch noch - gemessen an Art. 6 und 12 GG (Erziehungsrecht der Eltern und Berufsfreiheit des Jugendlichen) - verfassungsrechtlich rechtfertigen läßt.
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Bamberg: Schadel & Wehle (1976), 214, XLI S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1976)