Die Arbeitserziehung arbeitsscheuer jugendlicher Straftäter außerhalb geschlossener Anstalten

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 77/2830

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Regelmäßige Arbeit wird derzeit als eine Grundvoraussetzung für die Resozialisierung von Straftätern angesehen. Bereits im griechischen und römischen Recht war der Arbeitszwang die häufigste Folge auf die Straftat. Die Studie untersucht die Erziehung jugendlicher Straftäter zur regelmäßigen Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Erziehungswirkung der Arbeit und der rechtlichen Bedeutung des Arbeitszwangs. Dabei geht sie davon aus, daß sich die Beziehung des Jugendlichen zur Arbeit nicht abstrakt, sondern nur aus dem Verhältnis der konkreten Arbeit und der Lebensgeschichte ableiten läßt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß die Weisung nach PAR. 10 Abs. 1 S. 3 Jugendgerichtsgesetz (Arbeitszwang) sich weder kriminologisch noch pädagogisch noch - gemessen an Art. 6 und 12 GG (Erziehungsrecht der Eltern und Berufsfreiheit des Jugendlichen) - verfassungsrechtlich rechtfertigen läßt.

Description

Keywords

Jugendgerichtsgesetz, Arbeitserziehung, Jugendstrafrecht, Sozialarbeit, Arbeit, Verfassungsrecht, Pädagogik, Recht, Soziologie

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bamberg: Schadel & Wehle (1976), 214, XLI S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1976)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Jugendgerichtsgesetz, Arbeitserziehung, Jugendstrafrecht, Sozialarbeit, Arbeit, Verfassungsrecht, Pädagogik, Recht, Soziologie

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries