Regionaler Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2001/458

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Abstract

Mit dem am 1. März 1998 verabschiedeten Bundesbodenschutzgesetz wird eine Lücke im Umweltschutzrecht des Bundes geschlossen. Die Funktionen des Bodens - vor allem seine natürlichen Funktionen als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen - werden durch Normierung von Vorsorgemaßnahmen und durch Festschreibung von Sanierungspflichten gewahrt und wiederhergestellt. Diesem Ziel dient auch die Pflicht zur Entsiegelung von Flächen und insbesondere die Normierung verschärfter Pflichten bei Schäden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eintreten. Es werden die Verantwortlichen für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast verpflichtet, alle Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen. Dabei wird auch der Kreis der Sanierungsverpflichteten erweitert. Die Veröffentlichung, behandelt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Bodenschutzes, die Darstellung der rechtlichen Spielräume für landesrechtliche Regelungen, die vergleichenden Bodenschutzkonzeptionen der Länder sowie Empfehlungen für den Aufbau und Inhalt von Bodenschutzkonzepten. sg/difu

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XIII, 199 S.

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Ökologie und Bodenschutz