Rat und Bürgerschaft in Hamburg am Ausgang des Mittelalters.
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SEBI: 80/7047-4
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In seinem Vortrag über den Rat und die Bürgerschaft in Hamburg am Ausgang des Mittelalters stellt der Autor die Stadt Hamburg in einen Vergleich zu Lübeck, wo seit den Staufern eine einheitliche Ratsherrschaft den Typus der Bürgergemeinde verkörpert, und Braunschweig, wo eine höchst komplizierte Sozial- und Verfassungstopographie herrscht.Seit Anfang des 12.Jahrhunderts bis Mitte des 13.Jahrhunderts erweiterte sich Hamburg von einer auf vier Gemeinden, deren Individualität und Rivalität stärker hervortrat als in Lübeck, aber weitaus schwächer als in Braunschweig.Vor diesem Hintergrund wird nun das Verhältnis von Rat und Bürgerschaft skizziert, eingeleitet von einer Darstellung der verfassungsrechtlichen und stadtrechtlichen Grundlagen.Die sogenannten "Rezesse", vertragliche Vergleiche zwischen Rat und Bürgerschaft, waren Ergänzungen des geltenden Rechts.Der Verlauf der Auseinandersetzungen, die sich seit 1403 ereigneten, und ihre Auflösung wird entlang der Rechtsentwicklung aufgerollt. st/difu
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Kommunale Vertretungskörperschaft, Bürgerschaft, Mittelalter, Verfassung, Ratsherrschaft, Bürgergemeinde, Stadtrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte
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In:Ehbrecht, Wilfried, u.a.: Städtische Führungsgruppen und Gemeinde in der werdenden Neuzeit;Köln:Böhlau(1980), S. 357-368,
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Kommunale Vertretungskörperschaft, Bürgerschaft, Mittelalter, Verfassung, Ratsherrschaft, Bürgergemeinde, Stadtrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte
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Städteforschung. Reihe A Darstellungen; 9