Zur Rechtfertigung der Ausnahmen von der Abgabepflicht für Wasserentnahmen.
Springer
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Springer
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DE
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Heidelberg
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0172-1631
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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
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Abstract
Die derzeit in 13 Ländern erhobenen Abgaben auf Wasserentnahmen sehen durchweg außerordentlich zahlreiche Freistellungen bestimmter Entnahmeanlässe und Wasserverwendungen vor. In drei Erhebungsländern sind zudem Entnahmen aus Oberflächengewässern ohne Abgabepflicht. Vor dem Hintergrund des Kostendeckungsgrundsatzes aus Art. 9 WRRL, aber auch in rechtspolitischer Hinsicht fragt sich, inwieweit sich derartige Ausnahmen rechtfertigen lassen. Darüber hinaus ist der Behauptung nachzugehen, Entnahmen ohne anschließende Verwertung des Wassers seien verfassungsrechtlich zwingend freizustellen.
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Natur und Recht
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Nr. 1
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S. 17-27