Erzeuger und Besitzer von Bauabfällen.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Die Erzeuger und Besitzer von Abfällen sind nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für ihre Abfälle bis zum Abschluss der ordnungsgemäßen Entsorgung verantwortlich. Insbesondere im Bauwesen wird vielfach vom Auftraggeber versucht, die Verantwortung vertraglich auf andere zu übertragen. Seit dem 1.4.2010 hat sich diese Problematik deutlich verschärft, weil seitdem für gefährliche Abfälle eine Verpflichtung zur elektronischen Nachweis- und Registerführung gilt, die für die Betroffenen mit organisatorischen und technischen Umstellungen verbunden ist. Vor allem die öffentliche Bauverwaltung versucht sich dieser Verpflichtung durch eine Übertragung der Erzeuger- und Besitzerstellung auf den Auftragnehmer zu entziehen. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 25.5.2010 wurde diese Verfahrensweise vom Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), dem Gesamtverband Schadstoffsanierung und dem Deutschen Abbruchverband zu Recht kritisiert.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 10
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S. 461-466