Bebauungsrecht. BBauG § 35 Abs.1 Nr.1. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 22.11.1985 - BVerwG 4 C 71.82.

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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RE

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Zusammenfassung

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf einem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Der Beklagte hat den Bauantrag abgelehnt mit der Begründung, das Vorhaben diene nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb; es sei zu groß. Das Bundesverwaltungsgericht führt u.a. aus, dass die bloße Möglichkeit, ein beabsichtigtes landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude irgendwann in ein Mehrfamilienhaus umzuwandeln, nimmt ihm nicht die "dienende" Funktion im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, wenn es tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist. Die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung einer Splittersiedlung zu vermeiden, können auch einem - privilegierten - landwirtschaftlichen Vorhaben entgegenstehen. (-z-)

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Außenbereich, Baugenehmigung, Landwirtschaftsgebäude, Mehrfamilienhaus, Rechtsprechung, Bebauungsrecht, Versagung, Umnutzung, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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Bundesbaublatt 35(1986), Nr.3, S.182-183

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Außenbereich, Baugenehmigung, Landwirtschaftsgebäude, Mehrfamilienhaus, Rechtsprechung, Bebauungsrecht, Versagung, Umnutzung, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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