Das Denkmalschutzgesetz aus der Sicht der Gemeinden.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zu den Denkmalschutzgesetzen der anderen Bundesländer haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen besondere Zuständigkeiten als "Untere Denkmalbehörden" erhalten. Der Aufsatz erläutert das Denkmalschutzgesetz aus der Sicht der für den Gesetzesvollzug zuständigen Gemeinden. Hierbei wird inbesondere auch darauf eingegangen, welche Organe der Gemeinde für den Vollzug der einzelnen Aufgaben jeweils zuständig sind. Aufgezeigt wird ferner das Zusammenwirken der Gemeinde mit der Oberen Denkmalbehörde und dem Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes. bm
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Recht, Denkmalschutz, Gesetz, Kommune, Zuständigkeit, Aufgabe, Zusammenarbeit, Behörde, Landschaftsverband
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 35(1981)Nr.12, S.382-386, Lit.
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Recht, Denkmalschutz, Gesetz, Kommune, Zuständigkeit, Aufgabe, Zusammenarbeit, Behörde, Landschaftsverband