Defizitbegrenzung im Bundesstaat. Umsetzung des europäischen Stabilitätspakts bei Bund und Ländern.

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: 97/3211

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Zusammenfassung

Die Studie will zur Beförderung der innerstaatlichen Umsetzung europarechtlicher Defizitbegrenzung beitragen, indem sie untersucht, welches Defizitvolumen dem Staat insgesamt in Zukunft eingeräumt werden kann, welche Anteile an diesem Defizitvolumen Bund und Länder besitzen sollten, wie der Länderanteil auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden sollte und welche verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Die Einbeziehung aktueller Vorschläge für einen nationalen Stabilitätspakt soll zur Versachlichung der kontroversen Diskussion zwischen Bund und Ländern beitragen. Zu verschiedenen Punkten legt das Institut, dem der Verfasser der Studie angehört, eigene Vorschläge vor, die Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits sollte auf 3 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) im gesamten Konjunkturzyklus beibehalten, das zulässige Defizit im Verhältnis 1:1 auf Bund und Länder und der Länderanteil am zulässigen Defizit nach Maßgabe der Bevölkerungszahl aufgeteilt werden. goj/difu

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XXII, 86 S.

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Schriften des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler; 85