Gefordert und gefördert: Privatinitiative statt Staat. Kommunale Abwasserentsorgung privat besorgen. Beispiele aus der Praxis. Informationsveranstaltung der Deutschen Ausgleichsbank am 13. September 1994 in Berlin.

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DE

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Bonn

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ZLB: 95/3088-4
DST: E 90/68.70

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Zusammenfassung

Aufgrund wachsender technischer, finanzieller und wirtschaftlicher Anforderungen vieler heute zu bewältigender Investitionsaufgaben im Bereich der Wasserversorgung und Abfall- und Abwasserentsorgung sind nach Meinung der Autoren die kommunalen Behörden zunehmend überfordert. Aufgrund der Dringlichkeit des Ausbaus insbesondere der Abwasserentsorgung in den neuen Ländern ist auch aus Sicht des Bundes eine private Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen zu prüfen. Für privatwirtschaftliche Lösungen verbessern sich die Rahmenbedingungen zukünftig v.a. durch den geplanten Abbau von Begünstigungen der Kommunen in Hinblick auf steuerliche Regelungen. Vorgestellt werden in dem Band die Förderweise der Deutschen Ausgleichsbank, die Arbeitsweise des Beratungsbüros "kommunale Infrastruktur", die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Privatisierung sowie ein Privatunternehmen. Zu den Förderberechtigten der Ausgleichsbank zählen im Abwasserbereich insbesondere Betreibergesellschaften, die sich mehrheitlich in privater Hand befinden. In rechtlicher Hinsicht besteht für die Kommunen zwar ein Zwang zur Prüfung aller Organisationsformen, nicht aber zur Privatisierung. eh/difu

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46 S.

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