Haftung für Ablehnung Bauvoranfrage. BGB, Urteil vom 10.3.1994 - III ZR 9/93 -, OLG Koblenz.

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage begründet keinen Entschädigungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde nach Paragraph 68 des Polizeiverwaltungsgesetzes Rheinland-Pfalz. 2. Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers kann zu dessen Lasten einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen und einen auf Bodenrente gerichteten Entschädigungsanspruch begründen. 3. Wird der Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, daß die Amtspflichtverletzung im Erlaß eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rehtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regele die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach Paragraph 42 II VwGO zusammen. 4. Das Provisionsinteresse eines vom Grundstückseigentümer mit der Baureifmachung eines Grundstücks beauftragten Architekten fällt nicht in den Schutzbereich der Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde, die bei der Bearbeitung einer von diesem Architekten im eigenen Namen gestellten Bauvoranfrage wahrzunehmen sind. Leitsätze in Auszügen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.259-260

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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